Herzlich Willkommen bei Ihrem Kfz-Gutachter und Sachverständigen.
Wir sind Ihr unabhängiger Partner mit Kompetenz und Sachverstand für Schäden an Kraftfahrzeugen.
Wir stehen mit unserer langjährigen Erfahrung für professionellen und persönlichen Service rund um das Schadengutachten, um Ihre Schadenersatzansprüche aus unverschuldeten Schäden an Ihrem Fahrzeug zu erstatten.
Gerne begutachten wir Ihr Fahrzeug. Und das ganz unkompliziert bei Ihnen vor Ort, in der Regel noch am Tag Ihres Anrufes.
Wir freuen uns, zukünftig auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.
Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen KFZ-Gutachter suchen, dann sind wir als kompetente und qualifizierte KFZ-Gutachter für Sie da.
Warum einen eigenen Kfz Sachverständigen beauftragen?
Die Gutachter der Versicherungen haben den Profit des Auftraggebers im Blick. Diese Sachverständigen schätzen eine Assekuranz in der Regel am untersten Limit ein. Um die Vorgaben der Versicherungen einzuhalten arbeiten viele Gutachter unter Druck.
Engagieren Sie deshalb einen eigenen KFZ-Gutachter, der objektiv ist. Wir garantieren Ihnen Objektivität, Rechtssicherheit und Klarheit. Nur so können Sie sicher sein, dass nicht nur der entstandene Fahrzeugschaden ermittelt wird, sondern zudem Faktoren wie Nutzungsausfall und Wertminderung korrekt und gesetzeskonform in die Beurteilung einfließen.
Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
Sie als Geschädigter haben die Möglichkeit einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und -umfang zu beauftragen. Das dürfen Sie selbst dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. In der Regel muss die Versicherung die Kosten des Gutachtens tragen. Ausnahmen sind sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen. Diese werden ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Sie können wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen. Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe , können auch durch ein Gutachten entkräftet werden.
Durch das Schadengutachten mit Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden, wodurch eine angemessene Wertminderung angesetzt werden kann.